Die günstige Reiserücktrittsversicherung – Versicherungs-Ratgeber

Eine besondere Form der Reiseversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung. Sie ist die in Deutschland am häufigsten beanspruchte Versicherungsvariante überhaupt. Sie gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit der absoluten Rückerstattung der anfallenden Stornogebühren, wenn die Reise durch unvorhergesehene Ereignisse nicht stattfinden kann.

Es lohnt sich und macht sich im Nachhinein auch bezahlt, wenn man im Vorfeld eine günstige Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Tritt man seine Reise nicht an, muss man mit bis zu 80 Prozent des gesamten Reisepreises rechnen, die die Reiseveranstalter und die Reisebüros als Stornokosten deklarieren. Man sollte bedenken, dass diese 80 Prozent nur für Hotelunterbringungen geltend gemacht werden.

Wer sich aber für eine Ferienwohnung entschieden haben sollte und die Reise ebenfalls nicht antreten kann, muss sogar mit 90 Prozent der Kosten rechnen, die einem hier abverlangt werden können. Daher empfiehlt es sich, eine Reiseversicherung abzuschließen. Wer aufmerksam ist, kann problemlos eine günstige Reiserücktrittsversicherung finden, die hier mit kleinen Preisen einen optimalen Schutz bietet.

Die Kosten für eine solche Reiseversicherung liegen bei einem Reisepreis bis 250,- Euro und 500,- Euro bei 14,- Euro, bei einem Reisepreis bis 750,- Euro bei nur 16,- Euro. Sogar bei dem Reisepreis bis 1.000,- Euro kostet die Reiserücktrittsversicherung nur 20,- Euro und dies sind doch nun wirklich erschwingliche Preise, wenn man bedenkt, was hierdurch alles abgedeckt werden kann. Diese hier genannten Reiseversicherungen können einfach, schnell und völlig problemlos im Internet abgeschlossen werden.

Ein Tarifrechner findet in Minutenschnelle die günstige Reiserücktrittsversicherung. Diesen Service sollten die zukünftigen Versicherungsnehmer unbedingt in Anspruch nehmen, es wird sich in jedem Fall lohnend auswirken. Was weiterhin als positives Kriterium bei einer günstigen Reiserücktrittsversicherung festzustellen ist, ist die Tatsache, dass diese Reiseversicherung auch bei eventuell eingetretenen Naturkatastrophen einspringt. Das bedeutet im Einzelnen, dass die Versicherung auch dann greift, wenn ein Rückflug aus dem Urlaubsland wegen einer Naturkatastrophe nicht mehr möglich ist.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
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