Der Freizeit-Dealer und sein Kunde – Tipps für die Praxis – Ratgeber gegen Geldnot

Der Freizeit-Dealer und sein Kunde – Tipps für die Praxis

Wer eine Sache besitzt, hergestellt hat oder bestimmte Dienstleistungen erbringen kann, macht einen schnellen Euro erst dann, wenn er diese Ware oder Dienstleistung auch an den Mann bringt.

Genau betrachtet muss sogar auch der Jobber etwas verkaufen, nämlich seine Arbeitskraft.

„Verkaufen“ ist immer ein Tauschvorgang. Man bietet eine Sache, eine Dienstleistung oder seine Arbeitskraft an, und man will dafür Geld. Und zwar so viel wie möglich.

Ein Geschäft, auch ein Kaufgeschäft, kommt nur zustande, wenn sich beide Seiten, der Anbieter und der Abnehmer, einig werden. Man kann das auch anders sagen: Ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme. Wer sich mit einem Kasten Modeschmuck auf den Flohmarkt stellt und an jeden Ring und jedes Armband ein Preisschild hängt, macht damit ein Angebot an jedermann. Das Angebot kann aber auch vom Käufer ausgehen. Wenn ich eine mit Nieten verzierte Lederjacke sehe und sage: „Mensch, die will ich haben. Ich biete Dir zweihundert Euro!“ macht der Käufer das Angebot. Wenn der Lederjacken-Besitzer dann sagt: „Du bist wahnsinnig! Mindestens fünfhundert!“ ist das ein Gegenangebot. Und wenn sich beide auf dreihundertzwanzig Euro einigen, kommt ein Vertrag zustande, der erfüllt wird, wenn Geld und Lederjacke ihre Eigentümer wechseln.

In der Sprache der Kaufleute (und der Sprache des Rechts) sagt man: Ein Vertrag (auch ein Kaufvertrag) kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich „Angebot“ und „Annahme“.

Der Ort, wo sich Verkäufer und Käufer begegnen, ist der „Markt“. Solche Begegnungen sind nicht nur Orte wie Flohmärkte oder Wochenmärkte, sondern auch Anzeigenteile von Zeitungen, Schwarze Bretter, Internet, wo gesucht und angeboten wird.

Jeder, der eine Sache, Dienstleistung oder seine Arbeitskraft anbietet, geht damit sozusagen „auf den Markt“. Dort begegnen sich Angebot und Nachfrage, und weil es viele Verkäufer und Käufer gibt, entsteht zwischen ihnen Wettbewerb durch Konkurrenz.

Jeder Verkäufer will für seine Ware so viel Geld wie möglich. Jeder Käufer will so wenig wie möglich bezahlen. Dadurch pendeln sich die Preise für viele Waren irgendwo ein. Jeder kann verlangen, was er will. Wenn jemand für eine Marionette dreitausend Euro verlangt, wird er sie nur von niemandem bekommen, weil viele wissen, dass sie so was bei der Konkurrenz für hundert Euro bekommen. Diese Grundtatsachen des Wirtschaftslebens muss jeder berücksichtigen, der etwas verkaufen will. In der Bundesrepublik Deutschland besteht theoretisch „Gewerbefreiheit“, aber wir wissen, was das in der Praxis bedeutet: Die Freiheit ist so gründlich geregelt, dass nur wenig von ihr übrig bleibt.

Auch das Verkaufen unterliegt vielen Vorschriften. Wer einen Handel betreibt, muss ihn als Gewerbe (beim Ordnungsamt o. ä.) anmelden. Da gibt es zahlreiche bürokratische Bestimmungen. Der Handel mit Lebensmitteln, Medikamenten, Waffen, edlen und unedlen Metallen usw. erfordert eine besondere Erlaubnis. Auch in anderen Fällen werden kaufmännische Grundkenntnisse verlangt, die entweder durch die bestandene Kaufmannsgehilfen-Prüfung oder eine besondere Prüfung bei der Handelskammer nachzuweisen sind. Wer einen Laden aufmachen will, kommt um die Anmeldung und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten nicht herum. Auch das sogenannte „Reisegewerbe“ ist genau geregelt. Hier gibt es eine „Reisegewerbekarte“, die der Straßenhändler zusätzlich zur Genehmigung des Grundstückseigentümers benötigt.

Der Freizeithändler kümmert sich darum überhaupt nicht und er begründet das wie bei der Produktion von Waren. Er „handelt“ nicht „gewerblich“, will überhaupt nicht „nachhaltig Gewinn erzielen“, sondern sein Handel ist, na klar, „ein Hobby“.

Das hat für ihn auch Folgen: Er kann kein Firmenschild an der Haustür anbringen, auf dem zum Beispiel „Aquarien-Mayer“ steht. (Ein Pappschild „Hier frische Blumen“, mit vier Heftzwecken am Gartentor befestigt, ist kein Firmenschild.) Er kann nicht einfach eine Decke in der Fußgänger-Zone ausbreiten und sein Sortiment an Modeschmuck darauf anbieten. (Einem Zehnjährigen, der drei Ringe auf ein Taschentuch legt, wird aber trotzdem meist nichts passieren.)

Er kann keine großen „Geschäftsanzeigen“ aufgeben und ist auch bei der Werbung durch Handzettel eingeschränkt. Und wer nun denkt, man könne ja vieles anonym im Internet machen, der sei gewarnt, zum einen verstößt man damit gegen genügend Gesetze und zum anderen bringt das letztlich nicht unbedingt den gewünschten Erfolg.

Wer noch nicht volljährig ist, kann Verträge rechtswirksam nur mit Genehmigung seiner Eltern abschließen und ist dadurch zusätzlich behindert. Er muss die ihm verbleibenden Möglichkeiten nutzen, und zwar so geschickt und einfallsreich wie möglich.

Von den Folgen der beschränkten Geschäftsfähigkeit findet der Leser auch umfangreiche Informationen im Beitrag „Tipps für Produzenten“. Man bewirkt seine Geschäfte mit dem eigenen Taschengeld, und wenn es mal beim Verkaufen Schwierigkeiten gibt, haben einem die Eltern das selbstverständlich genehmigt. Meist aber verkauft der Freizeit-Dealer seine Sachen gegen Bargeld und das läuft in der Regel unproblematisch.

Wer kein Ladengeschäft betreiben kann, hat trotzdem viele Verkaufswege offen. Der wichtigste und billigste ist der durch persönlichen Kontakt. Jeder Verwandte, Bekannte, Freund oder Klassenkamerad ist jemand, an den wir verkaufen können. Wenn wir etwas anzubieten haben, muss es jeder wissen. Klappern gehört zum Geschäft. Wer Sachen herstellt, kann sie überall herumzeigen und anbieten. Der Kaufmann nennt so was „Bedarf wecken“.

Sobald wir eine Anzeige aufgeben, wenden wir uns an einen größeren Kreis, und wir müssen wissen, dass Zeitungen auch von Behörden und Polizeidienststellen gelesen werden. Deshalb bietet man in Kleinanzeigen immer nur ein oder zwei Sachen derselben Art an. Man inseriert nicht „Verkauf von Satin-Jacken in allen Größen“, sondern man lässt „Verkaufe Satinjacke Größe 38“ drucken. Viele Zeitungen bieten inzwischen eine Rubrik „Trödelmarkt“ oder „Flohmarkt“ an. Wo nicht, gehen wir in den Kleinanzeigenteil. Wir geben keine „Geschäftsanzeigen“ auf, auch nicht, wenn wir gut im Geschäft sind. „Anzeigen-Blätter“ (wo die Anzeige nichts kostet) sind immer nur eine zusätzliche Möglichkeit. Viele Anzeigenzeitungen haben auch Internet-Portale und so erreicht man eine noch größere Zielgruppe. Man bekommt durch diese Medien Kontakt mit vielen Abnehmern, die gerade unser Angebot interessiert. Klar, dass wir diese Möglichkeiten immer nutzen. Kostet ja auch nichts.

Bei Anzeigen kann man entweder die Adresse und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, oder „unter Chiffre“ inserieren. Chiffre-Anzeigen kosten meist eine zusätzliche Gebühr. Die Interessenten können nur an die Zeitung schreiben, die dann den Brief weiterleitet. Ein umständliches Verfahren, das sich nur bei besonders wertvollen und seltenen Sachen lohnt – oder dann, wenn Eltern was dagegen haben, wenn ihre Adresse oder Telefonnummer in der Zeitung steht. Auf Chiffre-Anzeigen gibt es immer weniger Echo, als auf Anzeigen mit Telefonnummer.

Anschläge an Schwarzen Brettern sind fast immer kostenlos und wir nutzen sie, wo immer es möglich ist. Wer nur das Schwarze Brett der eigenen Schule oder Uni benutzt, handelt einfallslos. Der clevere Freizeit-Dealer hat immer mehrere Zettel und Reißzwecken in der Tasche und er hinterlässt sein Angebot, wo immer er ein Schwarzes Brett oder ähnliche Möglichkeiten sieht. Und wenn seine Werbebotschaft abgerissen wird, hängt am nächsten Tag die nächste am Brett. Bäume und Zaunpfähle sind hervorragende Plätze für kleine Werbezettel. Sie werden viel beachtet, weil jeder weiß, dass hier günstige Gelegenheiten angeboten werden.

Aber Vorsicht! Falle!

es ist nicht überall möglich und erlaubt, solche Zettel anzubringen. Besonders bei Bäumen ist Vorsicht geboten. Mit jeder Reißzwecke o. ä. wird der Baum beschädigt und wie heißt es so schön: Viele Hasen sind des Jägers Tod, will heißen, da viele Leute irgendwas in Bäume reindrücken und Zettel befestigen, zeigen sich Schäden meist erst nach längerer Zeit. man kann Zettel auch mit Tesaband rund um den Baum gewickelt anbringen oder die Zettel vorher laminieren oder in Klarsichthüllen stecken und diese dann mit entsprechenden Bändern am Baum befestigen.

Handzettel, die in Briefkästen geworfen werden, sind ein sehr gutes Mittel, um etwas anzubieten. Wenn man es richtig macht. Wer kein Gewerbe angemeldet hat, sollte auch nicht so tun als ob. Das bringt sogar Vorteile. Gedruckte Handzettel werden von den meisten Leuten sofort in den Papierkorb geworfen. Wenn ein Handzettel mit der Maschine oder dem Computer (oder sauber mit der Hand) geschrieben und fotokopiert ist, wirkt er wie eine persönliche Nachricht und wird sehr genau gelesen.

Flohmärkte und Trödelmärkte finden dauernd irgendwo statt. Die Teilnahme kostet Standgebühr und der Besuch manchmal sogar Eintritt. Wenn man genug Ware anzubieten hat, kann sich die Teilnahme lohnen – manchmal kann man auch vor dem Flohmarkt im Koffer oder in einem Tuch auf dem Pflaster seine Sachen anbieten. Kluge Veranstalter dulden so was, weil sie im Dreizehnjährigen den Standbesitzer der Zukunft sehen.

Wer an Händler verkauft, die (z. B. Kunstgewerbe) weiterverkaufen, erzielt immer einen geringeren Preis, als wenn er direkt verkauft. Er gewinnt aber Zeit und er hat einen Nutzen davon, dass der Händler ihm den Verkauf an den Endverbraucher abnimmt. Der Verkauf an den Endabnehmer erfordert immer viel Zeit und Einsatz. Der Verkauf an Wiederverkäufer kann trotz der niedrigeren Erlöse der bessere Weg sein.

Selbstverständlich ist das Einkommen aus „Handel“ genauso steuerpflichtig wie das Einkommen der Jobber und Mini-Produzenten. Der Freizeit-Dealer verhält sich wie sie. Sein Einkommen ist grundsätzlich (zumindest für das Finanzamt) immer lächerlich gering. Das kann er im Ernstfall durch „Belege“ nachweisen, was im Beitrag „Produzent – Der Mini-Unternehmer und sein Risiko – Tipps für die Praxis“ genauer erklärt ist. Wenn es wirklich so umfangreich wird, dass es auch für die gutwilligsten Behörden (die soll es geben, der Autor kennt aber keine) ein „Gewerbe“ ist, sollte man sein Gewerbe anmelden. Schon, damit man mit voller Kraft dafür werben kann – und leider Steuern zahlen muss. Aber bzgl. der Steuern erst mal keine Sorge, es gibt genügend Freibeträge und die muss man erst mal erzielen. Genaueres kann man selbst beim Finanzamt erfragen oder evtl. auch beim Steuerberater der Eltern erfahren.

Gerade Schüler, Studenten und Jugendliche benötigen immer Geld, wer hat schon immer genug Taschengeld, wem reicht schon die Ausbildungsvergütung, das BAföG ….? Wenn man einen „schnellen Euro machen“ will, ist die v. g. Verdienstmöglichkeit gerade für die jüngere Generation – aber auch für alle anderen – ein idealer Job. Man unterscheidet bei beruflichen Tätigkeiten zwischen Jobben, Produzieren und Dealen.

Unter Jobben sind die Tätigkeiten zu verstehen, bei denen der Jobber seine Arbeitskraft für einen bestimmten Lohn zur Verfügung stellt und für andere arbeitet.

Unter Produzieren versteht man die Herstellung von Sachen. Sie kann entweder im Auftrag oder auf eigenes Risiko erfolgen. Der Unterschied zwischen Jobben und Produzieren ist klar: Wer jobbt, verkauft seine Arbeitskraft. Wer produziert, verkauft ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Leistung.

Wenn sich der Jobber bei der Arbeit anstrengt, hat meist nur sein Auftraggeber einen Vorteil dadurch. Wer als Balljunge besonders schnell über den Tennisplatz flitzt, bekommt deswegen nicht mehr Geld pro Stunde.

Wer einen Pullover strickt und verkauft, bekommt dafür so viel Geld, wie der Käufer zu bezahlen bereit ist. Wie lange die Strickerin am Kunstwerk gearbeitet hat, ist dem Käufer egal.

Unter Dealen wird das Verkaufen verstanden. Wer zum Beispiel viel Ahnung von Comics hat, kann sie oft sehr billig einkaufen und teurer weiterverkaufen. Wer Töpferwaren herstellt, produziert. Er muss seine Waren aber auch verkaufen. Die meisten Tätigkeiten sind deshalb sowohl mit Produzieren als auch mit Dealen verbunden.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Ingo Schürle aus Köln in Nordrhein-Westfalen.
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