Bescheinigung für Arzneimittel für den Urlaub nicht vergessen

Ist ein Urlauber auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen, braucht er bei Reisen in die Schengen-Mitgliedstaaten eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein.

Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hin. Die Menge darf den persönlichen Bedarf für 30 Tage nicht überschreiten. Außerhalb des Schengenraums sollten sich Reisende eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt geben und ebenfalls von der Gesundheitsbehörde beglaubigen lassen. Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer des Trips müssen enthalten sein. Über die Einfuhrbestimmungen für betäubungshaltige Arzneimittel informieren Botschaft oder Konsulat des Ziellandes. Dort gibt es Auskünfte darüber, ob und in welchen Mengen Medikamente mitgenommen werden dürfen oder ob weitere Formulare nötig sind.

Inserent: 1-2013-167-2159-1 – ein Beitrag unserer/s Leserin/s Gisela Schütte aus Köln in Nordrhein-Westfalen (Ende des Beitrags bzw. Reports – ohne Gewähr – www.info24service.com bzw. Info-24-Service übernimmt weder eine Haftung noch Garantie für die Richtigkeit veröffentlichter Beiträge – evtl. veröffentlichte Bilder können auch nur Beispielbilder sein – für die Richtigkeit und Inhalte der Beiträge sind allein die Inserenten verantwortlich)

Empfehlung von Info-24-Service: Wollen Sie auch etwas verkaufen? Suchen Sie etwas? Wollen Sie vermieten oder mieten? Warum immer zu ebay, amazon, alle:auktionen, Auktionssuche.de, echtwahr.de, axion.de, hood.de usw.? Auf dieser Webseite können Sie inserieren und zahlen keine Gebühren an uns. Versuchen Sie es einfach mal. Viele Käufer und Verkäufer suchen nach Alternativen zu ebay & Co. Wie Internetstatistiken beweisen, suchen viele Käufer und Verkäufer auch über Suchmaschinen, wie Google etc. im gesamten Internet, so dass dann auch alle Angebote und Gesuche angezeigt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung des obigen Beitrages ergeben. Etwaige rechtliche Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Ratgebers durch einen Rechtsanwalt beraten.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*