Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 24.01.2019 (Unverändert gültig seit: 16.07.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Terrorismus

Aktuelle Hinweise

Die WHO hat am 05.05.2014 Äthiopien aufgefordert, alle Reisenden die das Land verlassen zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise zu impfen und dies in einem Impfausweis dokumentieren zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.

Nach zum Teil gewaltsamen Auseinandersetzungen, die Ende April 2014  in mehreren Universitätsstädten (Ambo, Hawassa, Adama, Jimma, Haromaya und Wallagaa/Wollega) stattgefunden haben, bleibt die Lage weiterhin gespannt, aber ruhig.
Vor Ort befindlichen deutschen Staatsbürgern wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen.

In jüngerer Zeit ist es in der Nähe von Moscheen in Addis Abeba (insbes. Merkato) zu Demonstrationen gekommen, die zum Teil in Zusammenstößen mit Sicherheitskräften resultierten. Daher wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Proteste, insbesondere im Umfeld von Moscheen, zu meiden.

Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).

Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der radikalislamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen.

Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt. Im Frühjahr 2012 kam es zu äthiopischen Angriffen auf Einrichtungen im eritreischen Grenzgebiet. Ein erneuter Ausbruch von Feindseligkeiten kann nicht ausgeschlossen werden.

In der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle, Stammeskonflikte und gewalttätige Auseinandersetzungen berichtet, teilweise auch ausgehend von Stammesgruppen aus Südsudan. Bei einem Überfall waren auch ausländische Staatsangehörige betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden.

Aufgrund jüngster Vorfälle in der Selamago Region (Süd Omo) wird zu stark erhöhter Vorsicht bei Reisen westlich von Jinka geraten. Bei Reisen in der Süd Omo Zone abseits der touristischen Routen wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.

Terrorismus

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.  Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder, zumal als „christlich“ perzipierte Nachbarländer Somalias, ausstößt. Die äthiopische Regierung hat im November 2013 explizit vor zu erwartenden Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien gewarnt.

In den letzten Jahren, zuletzt 2009 und im Oktober 2013, gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Das äthiopische Staatsfernsehen meldete am 03.06.2014 die Festnahme eines von al-Shabaab angeworbenen Terroristen, der Anschläge im Lande geplant haben soll. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird.

Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein.

Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr

Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass – abgesehen von unvorhersehbaren terroristischen Bedrohungen – die öffentliche Sicherheit in den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf den Hauptverkehrsstraßen durch die äthiopischen Sicherheitskräfte gewährleistet wird. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im Allgemeinen problemlos.

In Addis Abeba häuften sich in jüngster Vergangenheit Überfälle auf Passanten, auch an Hauptverkehrsstraßen. Erhöhte Aufmerksamkeit nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere nach 22.00 Uhr, ist geboten.

Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.

Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen.

Von einer erhöhten Risikolage ist auszugehen:

Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar: Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet wurden und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen).
Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt weiterhin von Reisen in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region dringend ab.
Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollte dies den örtlichen Behörden mitgeteilt und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Jüngst kam es zu äthiopischen Angriffen auf eritreische Einrichtungen in Grenznähe; eine weitere Eskalation ist nicht auszuschließen.

Im Grenzgebiet zu Somalia: Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.
Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden.

Im Grenzgebiet zu Sudan: Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez abgeraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner erhebliche Minengefahr. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten.

In den Grenzgebieten zu Kenia (Moyale): Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen einhergehend mit der Präsenz von ca. 30000 Flüchtlingen aus Kenia, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebieten zu Kenia abgeraten. Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region).

Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (insbesondere nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. So wurden in der Gegend um Adayto im Januar 2012 Feuergefechte zwischen Afras und Somali-Issas berichtet, bei denen auch Ausländer in Gefahr waren.

Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden. Es wird daher empfohlen, Touren in den Nationalpark ab Parkeingang nur in Begleitung und gegen Bezahlung eines bewaffneten Führers durchzuführen.

Reisen über Land/ Zugverkehr

Auf der Bahnstrecke Addis Abeba – Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Reisende sollten ausreichend Euro oder US-Dollar für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Zu beachten ist, dass Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen. Aufgrund der hohen Zahlen von Fälschungen hat die Firma American Express den Service für die Nutzung von Travelers Cheques in Äthiopien im Juli 2013 eingestellt. Travelers Cheques können seitdem nicht mehr eingelöst werden.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Ein- und Ausfuhr von Bargeld

Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.

  • Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
  • Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
  • Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 10.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 10.000 pro Person übersteigen, können nur durch Auslandsüberweisung ausgeführt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja, Foto erforderlich

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahren. Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: +49 30 77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Eschersheimer-Landstraße 105 – 107, 60322 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 9726960, Fax: +49 69 97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de , consulfrankfurt.eth@t-online.de ) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.

Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar/ 17 Euro).

Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.

Seit Januar 2011 werden alle ostafrikanischen Ethiopian Airlines-Flüge, sowie alle Flüge aus dem und in den Jemen am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Sanaa, Khartum, Juba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich

Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen.

Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.).

Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.

Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug

Bitte beachten Sie, dass die äthiopischen Behörden bei Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug neben dem obligatorischen „Carnet de Passage“ gelegentlich am Grenzübergang aus Sudan auch ein Schreiben der Deutschen Botschaft Addis Abeba verlangen, mit dem bestätigt wird, dass das Kraftfahrzeug wieder ausgeführt wird. Für die Ausstellung und für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) unter Angabe folgender Daten an die Konsularabteilung der Botschaft (info@addis-abeba.diplo.de):
Vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Motornummer, Chassisnummer, geplante Aufenthaltsdauer in Äthiopien, Postanschrift in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist.

Sonstige Hinweise

Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise
an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Dies gilt für Inhaber von Reisepässen und auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen –einheitlich–.

Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.

Auch bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc. kann es zu Problemen kommen.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana. Der Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Im November 2013 wird von einem Ausbruch mit ca. 10.000 Fällen von Dengue-Fieber in der Provinz Dire Dawa berichtet. Laborbestätigungen liegen vor. Auf verstärkten Mückenschutz bei Reisen in der Region sollte geachtet werden. 

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr). Äthiopien gehört zu den von der WHO identifizierten Gelbfieberinfektionsgebieten. Eine Impfung für alle Reisenden ab dem 9. Lebensmonat wird daher empfohlen. Gelbfieberimpfstoff ist in Äthiopien nicht immer verfügbar.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten)  und Polio (Kinderlähmung, neue Fälle 2013 importiert aus Somalia), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Tollwutimmunglobulin ist im Land nicht sicher verfügbar.

Malaria

Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2.200 m.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • besonders in den Abendstunden und nachts (Malaria) sowie auch tagsüber (Dengue) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem möglichst imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Für 2012 wurde geschätzt, dass 1,3 % der erwachsenen Bevölkerung (> 15 Jahre) mit HIV infiziert sind, in Addis Abeba deutlich mehr (ca. 6%). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Jedes Jahr werden Ausbrüche von akuter wässriger Diarrhö und vereinzelt Cholera gemeldet. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch.

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.

Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten:

Dengue-Fieber

ist eine von tagaktiven Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz tagsüber ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.

Meningokokken-Krankheit (unter anderem Hirnhautentzündung)

wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) indiziert sein.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Äthiopien konsequent abgesehen werden (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River).

Gifttiere

In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Bei einer Evakuierung aus medizinischen Gründen (Rettungsflug) ist mit Verzögerungen aufgrund erheblicher bürokratischer Hemmnisse zu rechnen. Über Flying doctors (MAISHA) lässt sich eine lokale, ergänzend sinnvolle Evakuierungsversicherung nach Nairobi abschließen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Hannelore Walscher aus Walldürn in Baden-Württemberg.
Ende des Beitrags 2014-197-1822-3
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung des obigen Beitrages ergeben. Etwaige rechtliche Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Ratgebers durch einen Rechtsanwalt beraten.

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